Gehwegparken an der Max-Winkelmann-Straße - Update

Hinweis: Wegen der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie konnten die geplanten Veranstaltungen nicht stattfinden.
Auf der Webseite des Amt für Mobilität und Tiefbau macht die Stadt Münster auf drei Informationsveranstaltungen am 29. Oktober im Forum des Immanuel-Kant-Gymnasiums aufmerksam. Hierbei geht es um das geplante, beidseitige Kfz-Halteverbot an der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße, welches eingerichtet werden sollte und wogegen die Anwohner/-innen mit einer Unterschriftensammlung protestierten.
Kurz nach der Rotfärbung der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße im Juli 2020 fiel uns sehr positiv auf, dass der Gehweg zwischen Glasuritstraße und Hanses-Ketteler-Straße nicht mehr mit Autos zugeparkt ist und endlich vernünftig zu Fuß begangen werden kann. Aus diesem Grund verfolgt FUSS e.V. Münster mit großem Interesse die Umgestaltung vieler Fahrradstraßen in Münster und die Diskussion zum Gehwegparken an diesen (zum Beispiel auch an der Hittorfstraße mit ähnlichen Gehwegbreiten und ebenfalls Baumscheiben).
Beachtenswert finden wir nun die Grafiken zum Parken (Bestandssituation und einseitiges Kfz-Halteverbot) auf der für die Informationsveranstaltungen eingerichteten Webseite.
Abbildungen: Amt für Mobilität und Tiefbau
Der Gehweg links und rechts der Max-Winkelmann-Straße ist mit 2,35 Metern gerade ausreichend breit. In regelmäßigen Abständen wird er von Baumscheiben unterbrochen (verschmälert). Zwischen diesen Baumscheiben darf bereits heute nicht auf dem Gehweg geparkt werden, denn in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Zu betonen ist noch, dass weder durch VZ 315-ff (es gibt 32 Varianten) noch durch Parkflächenmarkierungen das Gehwegparken angeordnet ist (und nur nach Anordnung ist es erlaubt!). Hier findet vermutlich die Arbeitsanweisung 2020 der Verkehrsüberwachung Anwendung, die nach unserer Auffassung jedoch Unrecht (willkürlich) ist und noch einer Prüfung durch eine höhere Stelle bedarf. FUSS e.V. Münster hat dazu bereits Stellung bezogen.
Folgendes sollte (nicht nur) auf den Informationsveranstaltungen mit den Kritiker/-innen des Kfz-Halteverbots einmal thematisiert werden: Dass es bereits heute (im Bestand) ausschließlich erlaubt ist, auf der Fahrbahn zu parken, was sich wiederum durch die dafür zu schmale Fahrbahn ausschließt (wenngleich die StVO hier sehr unklar formuliert und „schmal“ bzw. „eng“ nicht näher definiert ist). Und dies ist dabei vollkommen unabhängig der Tatsache, dass die Max-Winkelmann-Straße eine Fahrradstraße ist, zu betrachten.
Es ist geradezu beschämend, wie die Stadt Münster geltendes Recht zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer/-innen missachtet, das Recht der Stärkeren duldet und damit demokratisch erstrittene Regeln des guten Zusammenlebens einfach außer Kraft setzt. Wer sich ein Kraftfahrzeug anschafft darf nicht erwarten, dass die Öffentlichkeit für diesen platzraubenden Privatbesitz uneingeschränkt und kostenlos Flächen zum Abstellen zur Verfügung stellt – und sich diesen Platz auch nicht regelwidrig (ordnungswidrig) zulasten des Fußverkehrs aneignen.
Ich gehe gern zu Fuß und mag es kommunikativ. Dafür braucht es genügend breite und freie Gehwege. Die sind in Münster leider die Ausnahme. Für gute Gehwege und weitere Verbesserungen für den Fußverkehr setze ich mich bei Münster zu Fuß als Ortsgruppe von FUSS e.V. ein.
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