Duldung des PKW-Parkens auf Gehwegen aufheben
Die FUSS e.V. Ortsgruppe Münster bezweifelt die Rechtmäßigkeit, seitens der die Stadt Münster das Gehwegparken pauschal duldet und eine Restgehwegbreite von einem Meter für ausreichend erklärt. Durch diese Vorgehensweise wird der zulässige Ermessensspielraum der Verwaltung überschritten und die Ordnungswidrigkeit „Gehwegparken“ zum Normalfall erhoben. Die Auswirkungen sehen wir in den Quartieren genauso wie beispielsweise an Hammer Straße, Steinfurter Straße, Niedersachsenring.
In seiner Antwort auf eine Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW, siehe Vorlage V/0812/2020, schreibt Oberbürgermeister Markus Lewe sinngemäß: „Wir dulden das Gehwegparken, weil es nicht genügend legale Parkplätze gibt und weil wir nicht genügend Personal zur Überwachung haben“. Die Verwaltungsvorschrift, nach der das Gehwegparken geregelt ist, erkennt Herr Lewe nicht an, eine Verknüpfung mit dem Vorgehen der Stadt Münster sei nicht gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss (HAFI) wird sich ein seiner öffentlichen Sitzung 26.08.2020 mit dem Thema beschäftigen – gern hingehen.
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“.
Das Parken ist also unzulässig, wenn nur 1 Meter Restgehwegbreite bleibt. Um dieses zum Nachteil der Schwächeren im Straßenverkehr dennoch zuzulassen, wird von der Stadt Münster und ihrem Oberbürgermeister Markus Lewe das Gehwegparken einfach geduldet. Das ist in unseren Augen eine Rechtsbeugung des Opportunitätsprinzips. Es ist nicht verhältnismäßig und überschreitet den Ermessensspielraum erheblich. Die Bezirksregierung als aufsichtsführende Behörde hätte normal dafür Sorge zu tragen, dass Kommunen ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Sofern es dafür erst einer Beschwerde bedarf, übernehmen wir das gern.
Erschütternd ist auch die minimalistische Forderung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) auf der Sitzung vom 06.02.2020 des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW), „die tolerierte freizuhaltende Mindestbreite auf Gehwegen (Gehwegparken) von derzeit 1,00 m auf mindestens 1,20 m zu erhöhen.“
Laut der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) beträgt die Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege 2,50 Meter.
Die Belange der zu Fuß gehenden Menschen werden bislang generell sträflich vernachlässigt. Wer sich nicht um Gehwege kümmert, kann es mit der Verkehrswende nicht ernst nehmen. Der öffentliche Raum muss von außen nach innen gedacht werden. Das bedeutet, bei ausreichender Gehwegbreite gute Möglichkeiten für Radverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen und erst danach den motorisierten Individualverkehr (MIV) und ruhenden Verkehr (Parken) zu berücksichtigen. Die Interessen der schwächeren müssen prioritär betrachtet werden. Der Bezug auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern, wie in der nun öffentlich gewordenen „Verkehrsüberwachung: Arbeitsanweisung 2020“ des Ordnungsamtes geschehen, erscheint aus unserer Sicht besonders absurd.
Den Antrag der Grünen, die Direktive einer generalisierende Duldung des PKW-Parkens auf Gehwegen aufzuheben, begrüßen wir ausdrücklich: Die bisherige Praxis der Duldung ist für uns unvereinbar mit den Interessen zu Fuß gehender Menschen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Kindern sowie Menschen mit Behinderung, jedoch ebenso für alle Menschen, die in einem attraktiven Umfeld ein Teil ihrer täglichen Mobilität zurücklegen möchten. Der Rat wird – direkt nach der Sitzung des HAFI, siehe oben – in seiner öffentlichen (!) Sitzung am 26.08.2020 unter TOP 66.33 darüber befinden – auch hier gern teilnehmen.
Bericht in der Münstersche Volkszeitung:
https://mvz-online.chayns.net/Ticker?M=114113601
Gehwegparken: Muster-Beschwerdebrief an Behörden
https://www.gehwege-frei.de/aktiv/verwaltung-aktivieren/muster-beschwerdebrief.html
Rat – 26.08.2020 – 18:00-23:13 Uhr
Ö 66.33
Keine generalisierende Duldung von PKW-Parken auf dem Gehweg: Mehr Kontrollen, mehr Platz für Fußgänger*innen, Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung
Beschluss: verwiesen
Antrag (Dokument): gelöscht (nicht mehr aufrufbar)
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=11708
Der Antrag ist auf Seite 152 der öffentlichen Niederschrift zu finden.
Inzwischen wurde eine neue Arbeitsanweisung verfasst und über das Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht: https://fragdenstaat.de/a/221090