Fußverkehrs-Check Erpho-Viertel
Am Mittwoch (02. September) lud die FUSS e.V. Ortsgruppe Münster zu einem Fußverkehrs-Check ein. Auf dem ca. 60-minütigen Rundgang zwischen Warendorfer Straße und Staufenplatz wurde besonderer Augenmerk auf barrierefreies Gehen, ausreichende Breiten und auch das Wohlfühlen als Qualitätsmerkmal gelegt. Ein Schwerpunkt war das Queren der Warendorfer Straße.

1 Warendorfer Straße 41–45

Garbo, Pinguino Gelateria & Bodegon haben Tische vor ihren Gaststätten so platziert, dass – wenn Menschen vor dem Zugang warten – kein Raum mehr für zu Fuß Gehende bleibt. Der Radweg grenzt unmittelbar an den Fußweg. Wir fragen uns: Frage: bliebt es nach Corona bei dieser „Landnahme“ der Gastronomie?
2 Durchgang Warendorfer Straße zur Overbergstraße

3 Overbergstraße

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 12 ist das Parken vor (und auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber) Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen.
Das Schild „Ausfahrt Tag und Nacht freihalten“ signalisiert, dass hier eine Ausfahrt ist – hinter dem Zaun parken defacto allerdings lediglich einige Räder, dahinter steht ein Schuppen. Die Absenkung ist für Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren eine Querungshilfe. Vor ihr zu parken ist ignorant.


4 Staufenstraße

5 Staufenplatz

Shared Space sieht vor, den öffentlichen Raum für den Menschen aufzuwerten. Der Grundgedanke ist, dass der Verkehrsraum überreguliert ist. Dies zeigt sich durch Überbeschilderung[15][16] und ist teilweise nicht verkehrsinduziert, sondern rechtlich bedingt.[17] Statt einer dominanten Stellung des motorisierten Verkehrs soll der gesamte Verkehr mit dem sozialen Leben und der Kultur und Geschichte des Raums im Gleichgewicht stehen.
Quelle: Wikipedia
FUSS e.V. plädiert dafür, den Platz als gemeinsam genutzte Fläche besser zu kennzeichnen und so die Radfahrenden, die ihn queren, zu mehr Rücksicht anzuhalten. Die ist auch der Wunsch einer Anwohnerin, mit der wir sprachen. Die Kinder laufen hinter Bällen her und achten nicht auf Radfahrende. Eine Recherche auf der Unfallkarte von Code for Münster ergab, dass es zwischen 2008 und 2018 keine polizeilich erfassten Unfälle mit Beteiligung von zu Fuß gehenden gab.
6 Bahn-Unterführung

7 Gereonstraße

In der Gereonstraße sind mehrere Fahrradständer halb auf dem Gehweg installiert. Diese sollten komplett auf die Fahrbahn – zwischen die parkenden Autos – verlegt werden, um mehr Platz auf dem Gehweg zu schaffen. Dies ist ohne Einbußen von PKW-Stellplätzen möglich. Ebenso müssten die „Fahrradleichen“ regelmäßig entfernt werden, denn weitere Fahrräder werden auf dem Fußweg/an Hausmauern geparkt. Ggf. sind weitere PKW-Stellplätze in Fahrradstellplätze umzuwandeln. Ein Durchkommen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen ist zur Zeit nicht oder nur erschwert möglich.
8 Bushaltestelle Zumsandestraße stadteinwärts

9 Bushaltestelle Zumsandestraße stadtauswärts

10 Kreuzung Gereon-/Warendorfer Str. /Friedensstraße
Auf der südlichen Seite (Friedensstraße) müssen die stadtauswärts fahrenden Fahrräder vor der roten Ampel halten, damit zu Fuß Gehende den Radweg und die Warendorfer Straße bei Grün queren können. Leider beobachteten wir, dass viele Radfahrende die Ampel (den Haltestrich) missachteten und teils auch über den Gehweg auswichen. Auch wurde der Gehweg von Radfahrenden überfahren, um von der Warendorfer Straße nach rechts in die Friedensstraße abzubiegen. Grund ist vermutlich das Verschwenken des zu schmalen Radweges nach links um den Ampelmast herum, was für Radfahrende, die rechts abbiegen wollen, unattraktiv ist.

Auf der nördlichen Seite (Gereonstraße) haben die Radfahrenden auch bei Rot für die PKW auf der Warendorfer Straße freie Fahrt und brauchen nicht zu halten, wenn die zu Fuß gehenden bei Grün die Warendorfer Straße überqueren. Hier kommt es mit den häufig sehr schnell fahrenden Fahrrädern zu Konflikten, zu Fuß Gehende haben das Nachsehen. Die Aufstellfläche zwischen Fahrbahn und Radweg ist zu schmal und zu klein für Gruppen, z. B. Kinder, die gemeinsam zur Schule gehen. Diese Gruppen müssen dann teils auf der Fahrbahn warten, weil der Radweg nicht überquert werden kann.

Für beide Seiten wünscht sich FUSS e.V. Münster eine Signalisierung auch für Radfahrende (eigene Fahrradampel). Alternativ könnte auf der nördlichen Seite (Gereonstraße) auch ein Fußgängerüberweg (Zeichen 293) auf dem Radweg aufgebracht werden, damit zu Fuß Gehende gegenüber Fahrrädern bevorrechtigt werden.
Auf der südlichen Seite würde ein separates Fahrrad-Signal vermutlich eher beachtet als die jetzt auch für Fahrräder geltende Ampel des Kraftverkehrs. Auf der nördlichen Seite würde es den zu Fuß Gehenden die sichere Querung der Fahrbahn und des Radweges ermöglichen.
Generell sollte die Wartezeit an der Fußgängerampel verkürzt werden.
Text: Brigitte Fenner, Monika Peters, Peter Döge, Thorsten Knölke
Kurze Anmerkung zum letzten Bild zu Punkt 3. Overbergstraße: „Parken ist verboten (unklar, auf welcher Seite).“
Das ist im Prinzip sehr wohl klar, da es sich im gesamten Erphoviertel um eine Parkverbotszone mit dem Zusatz „Parken auf markierten Flächen erlaubt“ handelt; die Pkw auf der linken Seite parken also richtig, die rechts nicht.
Das gehört allerdings ähnlich wie das tolerierte Fußwegparken zu den Verstößen, über die das Ordnungsamt systematisch hinwegsieht…