Fußgängerüberwege an Kreisverkehren und Streckenabschnitten

Überquerungsanlagen sollen mögliche Gefährdungen für Fußgänger entschärfen,
die bei der Querung entstehen können. Im Auftrag der Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) wurde deshalb der Einsatz und die Verkehrssicherheit
von FGÜ untersucht.

Folgerungen:

Bei Kreisverkehrsarmen sind Fahrbahnteiler grundsätzlich zu empfehlen. Bei
einer Neuanlage von FGÜ – aber auch im Bestand und in Betrieb – sind Erkennbarkeit
und ausreichende Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern
auch mithilfe der Aufstellung ausreichender Beleuchtung sicherzustellen. Hierbei
sind der Bewuchs, Glascontainer et cetera und auch verkehrstechnische
Einrichtungen, welche beispielsweise Kinder leicht verdecken können, kritisch
zu überprüfen. Insgesamt besteht bei allen Verkehrsteilnehmern Aufklärungsbedarf,
welche Verkehrsregeln an Überquerungsstellen an Kreisverkehren ohne
FGÜ gelten. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse kann keine grundsätzliche
Empfehlung für FGÜ an allen Kreisverkehrsarmen abgeleitet werden, wobei im
Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse unter anderem die blinden und sehbehinderten
Menschen eine besondere Berücksichtigung finden sollten. Eine
mögliche Erweiterung der Regeleinsatzbereiche bei FGÜ an Streckenabschnitten
und Hauptarmen unsignalisierter Knoten kann nicht abgeleitet werden.

Bundesanstalt für Straßenwesen – Forschung kompakt 19/21

Einsatz und Verkehrssicherheit von Fußgängerüberwegen

Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 348, 2021
Dieser Bericht steht auch kostenfrei im elektronischen BASt-Archiv ELBA zur Verfügung.