Was wir möchten

Fast alle Menschen legen mindestens einen Teil ihrer Wege zu Fuß zurück. Zu Fuß Gehende gehören zu den wichtigsten Verkehrsteilnehmer:innen. Zudem ist das zu Fuß gehen die nachhaltigste und natürlichste Art der Fortbewegung. Daher muss der Fußverkehr bei der Verkehrsinfrastruktur besonders berücksichtigt werden.

Wir möchten:

  1. Eine besondere Wertschätzung des Fußverkehrs in der Planung wertet die Orte auf: Eine abwechslungsreiche Schönheit kann sich besser entwickeln.
  2. Straßenraumplanung muss beim Rand (Gehweg) beginnen und nicht bei der Fahrbahn.
  3. Das Zufußgehen benötigt neben einer guten Wegeinfrastruktur eine Stadt der kurzen Wege und attraktiven öffentliche Räume. Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sollte kompakte und urbane/gemischte Quartiere vorsehen. Bestandsgebiete sollten im Sinne einer Nahversorgung entsprechend qualifiziert werden und Neubaugebiete mit Nutzungsmischung geplant werden.
  4. Die Ampel-Wartezeit für Fußgänger/-innen sollte möglichst kurz sein. Das dient der Verkehrssicherheit und hat Priorität vor der Flüssigkeit des Fahrzeugverkehrs (vgl. VwV-StVO zu §§ 39 bis 43 Rn 5).
  5. Fahrzeuge jeder Art haben auf dem Gehweg nichts zu suchen. Sicherheit und Bequemlichkeit für Fußgänger/-innen haben oberste Priorität.
  6. Das oft noch übliche „Abzwacken“ von Flächen für Radwege aus den Fußverkehrsflächen muss gestoppt und zurückgenommen werden. Fahrradfahren und langsamer Kfz-Verkehr sind auf einer Verkehrsfläche miteinander verträglicher als Rad- und Fußverkehr.
  7. Gemeinsame Fuß- und Radwege oder Fußwege mit Fahrrad-Freigabe sind durch alternative, attraktive und sichere Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn zu ersetzen.
  8. Bei Radwegen auf Gehwegniveau, die Gehwege auf weniger als 2,50 Meter Breite verschmälern, ist der Radweg generell aufzugeben - bei gleichzeitiger Realisierung von Maßnahmen, das Radfahren auf der Fahrbahn attraktiv und sicher zu machen.
  9. Die Verkehrsführung bei Baustellen ist fußgängerfreundlich auszuführen und regelmäßig hinsichtlich der Qualität zu überwachen. Bei Flächenverteilungskonflikten müssen Fußgänger/-innen gegenüber dem motorisierten Verkehr bevorzugt werden.
  10. Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts; bedarfsweise auch niedriger.

Weitere Verkehrspolitischen Forderungen, Ziele und Positionen: