Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG)

Fußverkehr eine Randnotiz

Dass das Fahrrad-Gesetzt (FaG) den Zusatz Nahmobilität (FaNaG) erhielt ist dem Einsatz von Stakeholdern wie FUSS e.V. zu verdanken. Im Folgenden die Pressemitteilung aus dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:

Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am 15.06.2020 in einer Videokonferenz mit Interessenvertretern (Stakeholdern) die Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG) vorgestellt.

„Wir machen das Fahrrad zu einem eigenständigen Verkehrsmittel für den Alltag!“, sagt Hendrik Wüst. „Dafür schaffen wir ein landesweites Netz hochwertiger Radwege und vernetzen sie besser mit anderen Verkehrsmitteln. So stärken wir Nordrhein-Westfalen als das Fahrradland Nummer 1!“

25 Prozent des Verkehrsaufkommens (Modalsplit) in Nordrhein-Westfalen soll künftig auf das Rad entfallen. Wüst: „Wir bekennen uns damit zu den Zielen der Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘.“

Radschnellwege und Velorouten werden zu Hauptschlagadern eines hochwertigen Wegenetzes, das ganze Regionen miteinander verbindet. „E-Bikes und Pedelecs erhöhen die Reichweiten, die mit dem Rad erreichbar sind und machen das Fahrrad auch für längere Pendel-Distanzen attraktiv“, sagt Verkehrsminister Wüst.

Die Eckpunkte sehen vor, dass das Fahrrad bei der digitalen Vernetzung von Verkehrsangeboten eine zentrale Rolle spielen wird. Wegeketten mit einem Mix aus Rad- und ÖPNV-Strecken werden so zuverlässig kalkulierbar. Dazu gehört die Planung und der Bau von Mobilstationen und Fahrrad-Garagen an Verkehrsknotenpunkten.

Attraktive, barrierefreie Gehwege – möglichst baulich getrennt von Radwegen – sorgen für ein vernünftiges Miteinander von Fußgängern und Radfahrern. „Das ist ideologiefreie, pragmatische Verkehrspolitik im 21. Jahrhundert“, sagt Hendrik Wüst.

Nordrhein-Westfalen stellt im Jahr 2020 zum zweiten Mal in Folge 47 Millionen Euro für den Radverkehr bereit – so viel wie nie zuvor. Zudem wurden die Fördersätze für sogenannte Radvorrangrouten um zehn Prozentpunkte auf bis zu 85 Prozent angehoben – eine spürbare Entlastung für die Kommunen. Darüber hinaus wurden im Ministerium die Stabsstelle Radverkehr und Verkehrssicherheit eingerichtet und beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zehn neue Planerstellen geschaffen.

Videokonferenz war der Auftakt für weiteren Austausch mit Interessenvertretern. Mit ihnen sollen Themen wie Verkehrssicherheit, Fuß- und Radverkehr sowie die Rolle von Elektrokleinstfahrzeugen erörtert werden.

Quelle: Fahrradportal https://nrvp.de/22253
Hier finden Sie die Powerpoint-Präsentation aus der Videokonferenz (PDF | 828 KB)