Umdenken UMPARKEN Umsteigen

„700 Teilnehmende dokumentierten Teilnehmenden auf dem AGFS-Kongress „Hauptsache Parken“ am 27.02.2020 in der Messe Essen, dass „Parken“ zu einem der wichtigsten Themen in der aktuellen Mobilitätsdebatte geworden ist.In dieser programmatischen Breite thematisierten die Kongressredner die ganze Palette an Denkmodellen zur Zukunft des Parkens und baulich-technischen Lösungen. Strategien für das Parkraummanagement, Anreizsysteme, Best-Practice-beispiele aus dem In- und Ausland bis hin zur Überwachung und Digitalisierung. Die wurden in 7 Leitthesen verdichtet.“, schreibt das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) in seiner Zusammenfassung zu den

7 Leitthesen der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) zur Zukunft des Parkens

  1. PLANUNG – ZWEI SCHRITTE WEITERDENKEN!
    Konzepte für den Ruhenden Verkehrs und den Wirtschaftsverkehr müssen aufgrund ihrer strategischen Bedeutung für die Stadtentwicklung feste Bausteine einer jeglichen Verkehrs- und Mobilitätsentwicklungsplanung sein.
  2. UMPARKEN – MEHR LEBENS-, AUFENTHALTS- UND BEWEGUNGSQUALITÄT!
    Rund 23 Stunden am Tag blockieren Millionen Autos wertvollen öffentlichen Raum, der dringend für Grünareale, Aufenthalt, Nahmobilität, Mikroklima etc. gebraucht würde. Um diesen Raum zugunsten einer durchgrünten, begegnungs- wie bewegungsfördernden Stadt zurückzugewinnen, ist eine Neuorganisation des Parkens im Sinne einer „Reprivatisierung“ des ruhenden Kfz-Verkehrs vonnöten. Konkret bedeutet das die mehrheitliche Verlagerung der parkenden Autos aus dem öffentlichen Straßenraum in zum Beispiel eigens errichtete Park- oder Quartiersgaragen oder bestehende private Parkhäuser – besonders in hochverdichteten Wohnquartieren. Im Zusammenspiel privater und öffentlicher Stellplatzanbieter, sowie mit Hilfe der Digitalisierung könnten hier Synergien entstehen, die einen wichtigen Schritt zur Lösung des Parkraumproblems darstellen.
  3. SICHERHEIT GEHT VOR!
    Bei Kreuzungen, Einmündungen und Querungsstellen haben ausreichende Sichtfelder stets Vorrang vor der Maximierung des Kfz-Parkens in Straßenräumen.
  4. PARKEN NEU ORGANISIEREN – STATT VERMÜLLUNG!
    Bei – durch Fußgänger, Fahrräder, Lasten- und Leihräder sowie E-Scooter – hochfrequentierten (City-)Straßen sind unbedingt besonders gekennzeichnete, stationäre Parkierungsanlagen für Zweiräder und E-Scooter sowie eine ausreichende Anzahl von Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr vorzusehen. Dies vermeidet das „wilde“ Abstellen von (Leih-)Rädern und insbesondere von E-Scootern auf Bürgersteigen. Ebenso wird das Parken in der 2. Reihe von Kleintransportern vermieden.
  5. FREIE BÜRGERSTEIGE!
    Grundsätzlich ist das Parken von Verkehrsmitteln dort ausgeschlossen, wo die Verkehrsräume „Anderer“ fehlgenutzt werden. Dies betrifft in besonderer das Kfz-Parken auf Gehwegen.
  6. PARADIGMENWECHSEL – NUR IM DIALOG!
    Die „Neuordnung“ des Parkens, speziell die Verlagerung von Kfz-Stellplätzen, kann nicht politisch verordnet werden. In einem breiten Dialog mit Politik, Bürgerschaft, Interessengruppen bis hin zu „direkt Betroffenen“ müssen sowohl Gewinn und Mehrwert von Mobilitäts- und Lebensqualität als auch mögliche Konsequenzen vermittelt und gegebenenfalls Übergangslösungen vereinbart werden.
  7. „KANN DENN PARKEN SÜNDE SEIN“?
    Ein klares „Nein“ zum Delikt „Falschparken“ und ein uneingeschränktes „Ja“ zur konsequenten Parkraum- und Lieferüberwachung! Die neue StVO-Novellierung mit einer signifikanten Erhöhung der Bußgelder bietet eine wirkungsvolle Ahndung des „Falschparkens“.

Quelle:
Literaturdatenbanken des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu)
https://repository.difu.de/jspui/handle/difu/281524