Die FUSS e.V. Ortsgruppe Münster traf sich am Mittwoch, den 5. August 2020, um 18.00 Uhr zu einem Ortstermin vor dem südlichen Torhaus (Neutor 1). Insgesamt waren 12 Personen anwesend, überwiegend Mitglieder der Ortsgruppe, aber auch interessierte Bürgerïnnen.
Im Blickfeld dieses Torhauses liegt die Kreuzung: Steinfurter Straße, Neutor, Wilhelmstraße und Lazarettstraße; ein stark befahrener, innerstädtischer Verkehrsknotenpunkt mit mehreren KFZ-spuren und höher liegenden Fahrradwegen.
Im Bereich Wilhelmstraße 1-5 besteht für den Fußverkehr folgendes Problem: Dort werden auf dem Gehweg Fahrräder kreuz und quer geparkt. Recht häufig am Tag ist der Bürgersteig so zugestellt, dass ein Durchkommen für Fußgängerïnnen nur slalomartig oder gar nicht möglich ist. Sie müssen dann über den Radweg – im Bereich einer Radfahrerampel – ausweichen. Diese Verkehrssituation ist für Fußgängerïnnen eine nicht tragbare Zumutung und Gefährdung und besonders problematisch für Personen im Rollstuhl, mit einem Rollator, mit einem Kinderwagen oder kleinen Kindern und für Seniorinnen und Senioren.
Das Leetzenchaos vor Wilhelmstraße 1 -5 - fast rund um die Uhr. Nur slalomartig oder über den Radweg können Fußgehende durchkommen.
Der Grund für das ungeordnete Parken von Fahrrädern liegt u.a. darin, dass sich hier 3 Geschäfte (eine Bäckerei, ein Friseursalon und ein Imbissbetrieb) befinden, die überwiegend von jungen, offensichtlich radfahrenden Leuten besucht werden. Zusätzlich gibt es 3 Stehtische vor dem Imbissbetrieb. Diese Situation wurde von der Gruppe kritisch wahrgenommen und bezüglich möglicher Lösungen für eine ungehinderte Nutzung des Gehweges durch Fußgängerïnnen diskutiert. Einig war man sich darin, dass diese Situation die Rechte von Fußgängerïnnen sehr stark einschränkt. Wie breit ist der Durchgang vor "Gustav Grün"?
Im weiteren Verlauf ab Wilhelmstraße 9-15 wird der Gehweg zur Hälfte bis zu zwei Drittel von parkenden PKW blockiert. Dieses Parkverhalten wird von der Stadt Münster außerhalb des Promenadenringes mit dem Argument „hoher Parkdruck“ toleriert. Diese Autos müssen entfernt werden – ein Teil der frei gewordenen Fläche könnte dann für Radabstellanlagen genutzt und das Gehwegparken von PKW damit sinnvoll unterbunden werden. Illegal auf dem Gehweg parkende Autos sind ein Ärgernis und eine Gefahr für Fußgehende und Radfahrende in ganz Münster. Hier könnte das Auto-Parken durch die Aufstellung von Fahrradständern (Anlehn-Bügel) unterbunden und so zugleich das Fahrradchaos an der Wilhelmstraße 1-5 behoben werden.
Im Gegensatz zu diesen Problemabschnitten wurde der Gruppe auch Folgendes gezeigt: Im weiteren Verlauf ab Nr. 21 schließt sich ein Gehweg an, der zu den schönsten im Innenstadtbereich gehört: Er ist breit, wird beschattet von hohen alten Bäumen und begrenzt von den parkartigen Anlagen des historischen Überwasserfriedhofs. Parkende Fahrräder stören hier nicht. Am Beginn des Parks (Überwasser-Friedhof) beginnt auch einer der schönsten Fußwege Münsters: Beschattet, ausreichend breit und ohne Autos. Leider mit einem angrenzenden und zeitweise vielbefahrenen Radweg. Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und nicht auf den Hochbord (Seitenraum). So will es auch die VwV-StVO.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor Wilhelmstraße 16 sieht es jedoch anders aus: Hier hat die Stadt Münster vor einigen Jahren wegen des ungeordneten Radparkens vor diesem Haus auf dem PKW-Parkstreifen einige Bügel zum Abstellen von Fahrrädern installiert. Die jetzige Situation: Diese Bügel werden gut genutzt, trotzdem werden weiterhin Fahrräder auf dem Gehweg quer geparkt. Radfahrer haben hier auf dem roten Radweg freie Fahrt. Fußgänger hingegen müssen vom Gehweg auf den Radweg ausweichen, und zwar ständig. Wilhelmstraße 16: Hier werden zu Fuß Gehende gezwungen, auf den Radweg auszuweichen.
Abschließend wurde über die Prüfliste für Fußgängerfreundlichkeit der Universität Duisburg-Essen diskutiert und für den Bereich Wilhelmstraße 1-5 in Gruppenabsprache ausgefüllt.
2020-08-05-Walkability-Checkliste-WilhelmstrasseHerunterladen
Ein Beitrag von Doris Focke für FUSS e.V. Münster
Nachtrag
„Das Abstellen von Fahrrädern ist eine zentrale Säule der Radverkehrspolitik.“ (ADFC-Positionspapier). So sehen wir das auch und ergänzen: Es muss in erster Linie so umgesetzt werden, dass Fußverkehrsflächen weiterhin oder sogar durch sinnvoll aufgestellte Anlagen barrierefrei benutzt werden können. Radverkehrspolitik wird zukünftig in einem noch stärkeren Maße als bisher von der Akzeptanz von Fußgängern abhängen. Der Abbau von Ressentiments ist eine dringende Aufgabe, die sich auch der FUSS e.V. auf die Fahne geschrieben hat. (Bernd Herzog-Schlagk, mobilogisch! 2/2013, Fahrrad-Abstellanlagen aus der Sicht des Fußverkehrs)
Nachtrag 2 # 11.10.2020
Das folgende Bild stammt vom 01.10.2020. Inzwischen wurden Fahrradbügel aufgestellt, um das wilde und behindernde Fahrradparken zu beenden. Um die trotz Vebot weiterhin aufgestellten Tische des Bistros will das Ordnungsamt sich auf Nachfrage zeitnah kümmern.
Optimal kann die Lösung nicht genannt werden, die Restgehwegbreite zwichen den Fahrrädern und den Häusern ist mit ca. 120 cm nicht ausreichend. Im Hintergrund - wenige Meter weiter - sind auf dem Gehweg parkende (gedultete) PKW zu sehen. Dort wären die Fahrräder besser und nicht behindernd aufgehoben (siehe auch Bild und Empfehlung weiter oben). Um die Tische des Bistros will das Ordnungsamt sich auf Nachfrage zeitnah kümmern. Foto: Doris Focke, FUSS e.V. Münster
Nachtrag 3 # 17.10.2020
Inzwischen sind die Tische verschwunden und die Fahrradabstellanlage ist voll belegt. „Es zeigt, dass ein klein wenig Planung und vorgegeben Struktur seitens der Stadt Wunder wirken kann und die Lage für alle entspannter macht“, so Ortsgruppensprecherin Julia Hansel.
Ohne die Tische bleibt zwischen Hauswand und Fahrrädern eine Durchgangsbreite von 1,50 Meter. Eine Verbesserung, doch angesichts der Geschäftsfront mit viel Fuß- und Publikumsverkehr und teils vor den Geschäften stehenden Menschen laut der Empfehleungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) noch immer deutlich zu wenig. An Straßen mit gemischter Wohn- und Geschäftsnutzung gelten Gehwegbreiten von mindestens 3,30 Meter als Grundanforderung (EFA, 3.2, https://www.geh-recht.de/gehwege#Breite).
Empfehlung: Radweg zurück bauen, Fahrräder auf der Fahrbahn fahren lassen, Tempo 30 einrichten, Radständer Richtung Fahrbahnrand verschieben. Gehweg baulich verbreitern zu Lasten der Fahrbahn. Vom Rand zur Mitte planen und zuerst den Fußverkehr berücksichtigen. Ohne die Tische bleibt zwischen Hauswand und Fahrrädern 1,50 Meter. Foto: Doris Focke, FUSS e.V. Münster
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Ich gehe gern zu Fuß und mag es kommunikativ. Dafür braucht es genügend breite und freie Gehwege. Die sind in Münster leider die Ausnahme. Für gute Gehwege und weitere Verbesserungen für den Fußverkehr setze ich mich bei Münster zu Fuß als Ortsgruppe von FUSS e.V. ein.
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