Fotoaufnahmen von ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen sind zulässig
Die Übermittlung der Bildaufnahmen ist eine rechtmäßige Datenverarbeitung, vorausgesetzt, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.

Thorsten