
PKW fährt Fußgängerin an und verletzt sie schwer
Die Polizei Münster titelt ihre Meldung etwas anders, denn die StVO stellt das Recht der Kraftfahrenden auf schnelle Fahrt mit dem Kfz höher als das Recht von zu Fuß Gehenden auf körperliche Unversehrtheit.

Thorsten
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