1. Artikel
    1. Artikel Übersicht
  2. Links
    1. Fußverkehr-Links
    2. Was wir möchten
  3. FUSS e.V.
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Münster zu Fuß
  • Alles
  • Münster zu Fuß
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Münster zu Fuß
  2. Münster zu Fuß

Verkehrssicherheit auf der Straße "Am Dornbusch" kurzfristig erhöhen

  • Thorsten
  • 5. Januar 2021 um 06:41
  • 1.407 Mal gelesen
  • 2 Kommentare

Am 09.03.2020 beantragte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, die Verkehrssicherheit auf der Straße Am Dornbusch zwischen Pater-Kolbe-Straße und Böckenhorst zu erhöhen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken und den mit ca. 120 cm eh schon sehr schmalen, gemeinsamen Geh- und Zweirichtungs(!)radweg ausschließlich als Gehweg auszuweisen.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. FUSS e.V. kann diese Forderung nur ausdrücklich unterstützen!
  2. Fußgänger- und fahrradfreundliche Städte
  3. ADFC: Fahrräder auf die Fahrbahn
  4. Tempo 30
  5. Nebenanlagen sind sehr schmal
  6. Exkurs: Radwegebenutzungspflicht

Antrag an die BV Hiltrup, Vorlage A-H/0005/2020

FUSS e.V. kann diese Forderung nur ausdrücklich unterstützen!

Zur Erinnerung: Ein Gehweg hat laut Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA 2002) in einer Wohnstraße mindestens 2,10 Meter, in einer Durchgangsstraße mindestens 3,30 Meter breit zu sein. Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg hat laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mindestens 200 cm, möglichst 240 cm breit zu sein. Beides ist hier nicht im mindesten gegeben.


Größere Karte anzeigen

Fußgänger- und fahrradfreundliche Städte

Die Stadtverwaltung der sich fußgänger- und fahrradfreundlich nennenden Stadt Münster, Gründungsmitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft, redet sich raus, will das Radfahren auf dem Gehweg weiterhin in beiden Richtungen erlauben und schlägt vor,

Zitat von Stellungnahme zum Antrag A-H/0005/2020

... den nördlichen Geh-/Radweg als "Gehweg — Radfahrer frei" für beide Richtungen zu beschildern. Somit hätten Radfahrer/-innen künftig die Wahl zwischen der Fahrbahn und der Nebenanlage. Mit dieser Verkehrsregelung haben unsichere Radfahrer/-innen nach wie vor die Möglichkeit, den Gehweg zu nutzen. Dennoch werden die Fußgänger/-innen durch diese Regelung geschützt, da der Radverkehr untergeordnet wird und sich dem Fußgängerverkehr anpassen muss.

Diese Regelung als Schutz der Fußgänger/-innen zu bezeichnen ist schlicht hohn - unverhohlener, verletzender, beißender Spott. Laut Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010, Seite 27) unter 3.6 Gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr ist bei einer Gehwegbreite unter 2,50 Metern eine Gehwegbenutzung durch Radverkehr auszuschließen.

ADFC: Fahrräder auf die Fahrbahn

Im Februar 2020 waren wir - für die Fachgruppe Radverkehr des ADFC Münsterland - bereits vor Ort und haben Bilder gemacht - der ADFC plädiert dort aus Sicherheitsgründen für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Die mäßig befahrene Straße, durch wechselseitiges Parken eh verkehrsberuhigt, kann gefahrlos mit dem Fahrrad befahren werden. Gefahren entstehen erst durch Begegnungen von Radfahrenden auf dem benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg oder Konflikte mit zu Fuß Gehenden. Der Fußweg ist so schmal, dass nicht einmal "genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt", wie es die eingangs erwähnte VwV-StVO mit Blick auf das Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) fordert.

Tempo 30

Die Stadtverwaltung nimmt auch Bezug auf die Forderung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken:

Zitat von Stellungnahme zum Antrag A-H/0005/2020

Tempo-30-Zonen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf klassifizierten Straßen eingerichtet wer- den. Bei der Straße „Am Dornbusch" handelt es sich um eine Kreisstraße, so dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone rechtlich nicht möglich ist.

Das ist nach 45 StVO Korrekt. Eine Tempo-30-Zone wurde jedoch gar nicht beantragt und somit fragen wir uns, ob die Stadtverwaltung dieses nur aus taktischen Gründen einbringt. Dem Autor selbst ist es schon passiert, dass sein Antragstext inhaltlich derart verfremdet wurde, dass er abgelehnt werden musste, Doch es geht hier nicht nur um das Tempo.

Da es sich - wie die Stadtverwaltung schreibt - um eine klassifizierte Kreisstraße handelt, müssen Fuß- und Radwege wesentlich breiter sein als im Bestand. Somit dürfen Fahrräder auf diesem schmalen Fußweg überhaupt nicht zugelassen werden, weder per Anordnung eines gemeinsamen Geh- und Radweges durch Zeichen 240 noch durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei". Kinder unter 10 Jahren dürfen Fußwege im übrigen auch ohne diese Freigabe nutzen, Kinder unter 8 müssen dies sogar.

Nebenanlagen sind sehr schmal

Die Antrag stellenden führen zudem richtigerweise aus:

Zitat von Antrag A-H-0005-2020

Die Fahrbahn ist verhältnismäßig eng und die Nebenanlagen sind sehr schmal. [...] Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort z. Zt. 50 km/h. Die Gehwegbreite an der Bushaltestelle beträgt ca. 1 m. Die Wartenden stehen also direkt an der Fahrbahn — ohne Sicherheitsabstand zu dieser.

Auf der gegenüberliegenden Seite teilen sich die Fußgänger mit den Radfahrern den Weg. Dieser gem. Geh- und Radweg kann derzeit im Begegnungsverkehr genutzt werden. Das macht, vor allem für Kraftfahrer die ganze Situation noch unübersichtlicher. Vor allem für Kraftfahrer, die aus der Pater-Kolbe-Straße in die Straße Am Dornbusch einfahren.

Am Dornbusch Am Dornbusch ab Pater-Kolbe-Strasse Blickrichtung Davertstrasse. Radweg, Fußweg und Bushaltestelle auf 120 cm Handtuchbreite

Am Dornbusch Blick von der Davertstrasse

Einmündung Friedlandstrasse Einmündung Friedlandstrasse

Am Dornbusch - Gehweg für Fahrräder benutzungspflichtig Schmaler, benutzungspflichtiger Geh- und Zweirichtungsradweg

Seitenraumbreite.png

Exkurs: Radwegebenutzungspflicht

Die Radwegebenutzungspflicht nach Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) ist eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO und eine Beschränkung der Benutzung der Straße im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO. Diese Zeichen bedeuten nach § 41 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a StVO, dass Radfahrer die für sie bestimmten Sonderwege nutzen müssen. Dem entspricht § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO; danach müssen Radfahrer Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Das Verkehrszeichen begründet zwar kein Verbot der Benutzung der Straße (zu der auch Radwege zählen), wohl aber einen Ausschluss der Fahrradfahrer von der Benutzung der Fahrbahn und damit eine Beschränkung in Bezug auf die allgemeine Verkehrsregel, dass Fahrzeuge einschließlich Fahrräder die Fahrbahn benutzen (§ 2 Abs. 1 StVO).

BVerwG 3 C 42.09
Bayerischer VGH München - 11.08.2009 - AZ: VGH 11 B 08.186
VG Regensburg - 28.11.2005 - AZ: VG RO 5 K 03.2192

BVerwG-3-C-42.09-VGH-11-B-08.186-zur-Radwegebenutzungspflicht (PDF, 64 KB)

Wenn Radfahrer auf der Fahrbahn aufgrund von Tempo 50 gefährdet sind, darf die Straßenverkehrsbehörde Tempo 30 nicht nur anordnen, sie muss es tun. Zudem: da durch wechselseitiges Parken und in die Fahrbahn integrierte Baumscheiben eh eine starke Verkehrsberuhigung vorhanden ist, kann dort bereits heute kaum schneller gefahren werden. Radfahrende können die Fahrbahn dieser Straße somit schon heute sicher nutzen. Und langsam fahrende Busse gefährden in Münster - siehe Klemensstraße, Prinzipalmarkt und Domplatz - auch niemanden.

  • AGFS

Über den Autor

Ich gehe gern zu Fuß und mag es kommunikativ. Dafür braucht es genügend breite und freie Gehwege. Die sind in Münster leider die Ausnahme. Für gute Gehwege und weitere Verbesserungen für den Fußverkehr setze ich mich bei Münster zu Fuß als Ortsgruppe von FUSS e.V. ein.

Thorsten Autor
  • Vorheriger Artikel PKW fährt Fußgängerin an und verletzt sie schwer
  • Nächster Artikel Unfall beim Abbiegen - Fußgängerin schwer verletzt

Verwandte Artikel

Umdenken UMPARKEN Umsteigen

700 Teilnehmende dokumentierten Teilnehmenden auf dem AGFS-Kongress "Hauptsache Parken" am 27.02.2020 in der Messe Essen, dass "Parken" zu einem der wichtigsten Themen in der aktuellen Mobilitätsdebatte geworden ist.
Thorsten
3. Juli 2020 um 10:27
2

Kommentare 2

Neu erstellte Kommentare unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

  • Smileys
  • :)
  • :(
  • ;)
  • :P
  • ^^
  • :D
  • ;(
  • X(
  • :*
  • :|
  • 8o
  • =O
  • <X
  • ||
  • :/
  • :S
  • X/
  • 8)
  • ?(
  • :huh:
  • :rolleyes:
  • :love:
  • 8|
  • :cursing:
  • :thumbdown:
  • :thumbup:
  • :sleeping:
  • :whistling:
  • :evil:
  • :saint:
  • <3
  • :!:
  • :?:
Norbert Bieder
12. Januar 2021 um 16:42
  • Inhalt melden

Da ich in der Friedlandstraße wohne, kann ich Euch zu stimmen. Der benutzungspflichtige Radweg ist ein Witz und Tempo 30 ist schon allein wegen der dichten Bebauung, vor allen Dingen ab der Einmündung zur Pater Kolbestraße, ein unbedingtes Muss. Ihr habt alle Problemfälle dieser Straße korrekt aufgeführt. Ich hoffe, dass die Verwaltung hier endlich ein
Einsehen hat und Euere Vorschläge umsetzt.
Vielen Dank für den engagierten Beitrag.

Thorsten
8. Januar 2021 um 18:17
Autor
  • Inhalt melden

Amelsbüren: Gestaltung Ortsmitte
Weitere Telefonsprechstunden / Online-Beteiligung noch bis 15. Januar
Pressemitteilung der Stadt Münster vom 07.01.2021

Münster (SMS) Seit Anfang Dezember sind die Amelsbürenerinnen und Amelsbürener gefragt, Ideen und Hinweise für die Umgestaltung ihrer Ortsmitte zu formulieren. Münster Marketing und das Stadtplanungsamt haben sich zusammen mit einer Bürgerlenkungsgruppe aus Amelsbüren für dieses Ziel verschiedene, coronakonforme Beteiligungsmöglichkeiten überlegt, die bisher gut angenommen wurden.

Rund 100 teilweise sehr umfangreiche Ideen, Anregungen und Kommentare sind inzwischen über verschiedene Kanäle eingereicht worden. Nun brechen die letzten Tage dieser ersten Beteiligungsphase an. Noch bis zum 15. Januar können alle Interessierten weitere Anregungen für die Gestaltung der Ortsmitte Amelsbürens an die Stadt Münster und das beauftragte Planungsbüro senden. Das Stadtplanungsamt und Münster Marketing bieten für den direkten Austausch am 8. und 15 Januar (freitags 11 bis 13 Uhr) sowie am Mittwoch, 13. Januar (17 bis 19 Uhr) noch einmal telefonische Sprechstunden an unter 02 51 / 4 92-12 62 und 02 51 / 4 92-27 08.

Über die Website http://www.zukunft-muenster.de/zukunft-amelsbueren können Videos von einem Stadtteilspaziergang durch das Davertdorf angeschaut und kommentiert werden. Das beauftragte Planungsbüro SAL Landschaftsarchitektur aus Münster stellt dort erste mögliche Ideen zur Umgestaltung der verschiedenen Plätze vor. Ein Flyer mit ausreichend Platz, um eigene Ideen zu formulieren, wurde Anfang Dezember im gesamten Stadtteil verteilt und kann mit einem portofreien Rückumschlag an die Stadt zurückgeschickt werden.

Der weitere Ablauf sieht vor, dass das Planungsbüro auf Grundlage der eingereichten Anregungen und Hinweise aus Amelsbüren die ersten Skizzen und Ideen überarbeitet, diese in Pläne überführt und konkretisiert. Diese Pläne sollen dann im Frühjahr in Amelsbüren zum Start der zweiten Beteiligungsphase vorgestellt und diskutiert werden.

Neu erstellte Kommentare unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

  • Smileys
  • :)
  • :(
  • ;)
  • :P
  • ^^
  • :D
  • ;(
  • X(
  • :*
  • :|
  • 8o
  • =O
  • <X
  • ||
  • :/
  • :S
  • X/
  • 8)
  • ?(
  • :huh:
  • :rolleyes:
  • :love:
  • 8|
  • :cursing:
  • :thumbdown:
  • :thumbup:
  • :sleeping:
  • :whistling:
  • :evil:
  • :saint:
  • <3
  • :!:
  • :?:

Kategorien

  1. Münster zu Fuß 25
  2. FUSS e.V. 2
  3. Fußverkehrs-Check 5
  4. Rat und Gremien 3
  5. Stadt Münster 2
  6. Rechtliches 2
  7. Politik 9
  8. Forschung und Publikationen 6
  9. Urteile 3
  10. Aus den Medien 3
  11. Filter zurücksetzen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™