Die Auswirkungen sehen wir in den Quartieren genauso wie beispielsweise an Hammer Straße, Steinfurter Straße, Niedersachsenring.
Auch Radfahrende sind gefährdet (Dooring, fehlender Sicherheitsabstand). Foto: Ute Zerfowski / FUSS e.V. Münster
Normalfall Gehwegparken am Niedersachsenring. Es bleibt nur ein schmaler Pfad zwischen PKW und Einfriedung. Foto: Ute Zerfowski / FUSS e.V. Münster
In seiner Antwort auf eine Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW, siehe Vorlage V/0812/2020, schreibt Oberbürgermeister Markus Lewe sinngemäß: „Wir dulden das Gehwegparken, weil es nicht genügend legale Parkplätze gibt und weil wir nicht genügend Personal zur Überwachung haben“. Die Verwaltungsvorschrift, nach der das Gehwegparken geregelt ist, erkennt Herr Lewe nicht an, eine Verknüpfung mit dem Vorgehen der Stadt Münster sei nicht gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss (HAFI) wird sich ein seiner öffentlichen Sitzung 26.08.2020 mit dem Thema beschäftigen - gern hingehen.
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“.
Das Parken ist also unzulässig, wenn nur 1 Meter Restgehwegbreite bleibt. Um dieses zum Nachteil der Schwächeren im Straßenverkehr dennoch zuzulassen, wird von der Stadt Münster und ihrem Oberbürgermeister Markus Lewe das Gehwegparken einfach geduldet. Das ist in unseren Augen eine Rechtsbeugung des Opportunitätsprinzips. Es ist nicht verhältnismäßig und überschreitet den Ermessensspielraum erheblich. Die Bezirksregierung als aufsichtsführende Behörde hätte normal dafür Sorge zu tragen, dass Kommunen ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Sofern es dafür erst einer Beschwerde bedarf, übernehmen wir das gern.
Erschütternd ist auch die minimalistische Forderung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) auf der Sitzung vom 06.02.2020 des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW), "die tolerierte freizuhaltende Mindestbreite auf Gehwegen (Gehwegparken) von derzeit 1,00 m auf mindestens 1,20 m zu erhöhen."
Laut der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) beträgt die Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege 2,50 Meter.
Die Belange der zu Fuß gehenden Menschen werden bislang generell sträflich vernachlässigt. Wer sich nicht um Gehwege kümmert, kann es mit der Verkehrswende nicht ernst nehmen. Der öffentliche Raum muss von außen nach innen gedacht werden. Das bedeutet, bei ausreichender Gehwegbreite gute Möglichkeiten für Radverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen und erst danach den motorisierten Individualverkehr (MIV) und ruhenden Verkehr (Parken) zu berücksichtigen. Die Interessen der schwächeren müssen prioritär betrachtet werden. Der Bezug auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern, wie in der nun öffentlich gewordenen „Verkehrsüberwachung: Arbeitsanweisung 2020“ des Ordnungsamtes geschehen, erscheint aus unserer Sicht besonders absurd.
Den Antrag der Grünen, die Direktive einer generalisierende Duldung des PKW-Parkens auf Gehwegen aufzuheben, begrüßen wir ausdrücklich: Die bisherige Praxis der Duldung ist für uns unvereinbar mit den Interessen zu Fuß gehender Menschen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Kindern sowie Menschen mit Behinderung, jedoch ebenso für alle Menschen, die in einem attraktiven Umfeld ein Teil ihrer täglichen Mobilität zurücklegen möchten. Der Rat wird - direkt nach der Sitzung des HAFI, siehe oben - in seiner öffentlichen (!) Sitzung am 26.08.2020 unter TOP 66.33 darüber befinden - auch hier gern teilnehmen.
About the Author

Ich gehe gern zu Fuß und mag es kommunikativ. Dafür braucht es genügend breite und freie Gehwege. Die sind in Münster leider die Ausnahme. Für gute Gehwege und weitere Verbesserungen für den Fußverkehr setze ich mich bei Münster zu Fuß als Ortsgruppe von FUSS e.V. ein.
Comments
Newly created comments need to be manually approved before publication, other users cannot see this comment until it has been approved.
Newly created comments need to be manually approved before publication, other users cannot see this comment until it has been approved.
Thorsten Author
Bremer Gerichsturteil zum Gehwegparken
taz vom 22.02.2022
Wegen zugeparkter Gehwege hatten Anwohner:innen gegen die Verkehrsbehörde geklagt. Ein Gericht entschied, dass sie ein Recht auf freie Wege haben
Verkehrsrecht: Behinderndes Falschparken trotz Gehweg-Restbreite – Münster zu Fuß
[…] August 2020 berichteten wir über die Duldung des PKW-Parkens auf Gehwegen. Jetzt fanden wir auf recht-energisch.de einen interessanten Artikel zum Thema. Dort heißt es […]
Stadtspaziergang Hammer Straße mit Josefine Paul (MdL) und Maria Klein-Schmeink (MdB) – Münster zu Fuß
[…] Thema sind: In Münster ist das Gehwegparken eine Unsitte, die nur selten geahndet wird. Fußgehende haben nach vielfacher Ansicht genug Platz, wenn sie die ihnen verbleibenden Lücken im Gänsemarsch bewältigen, bei Gegenverkehr höflich […]
Thorsten Author
Inzwischen wurde eine neue Arbeitsanweisung verfasst und über das Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht: https://fragdenstaat.de/a/221090
Thorsten Author
Rat - 26.08.2020 - 18:00-23:13 Uhr
Ö 66.33
Keine generalisierende Duldung von PKW-Parken auf dem Gehweg: Mehr Kontrollen, mehr Platz für Fußgänger*innen, Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung
Beschluss: verwiesen
Antrag (Dokument): gelöscht (nicht mehr aufrufbar)
https://www.stadt-muenster.de/…/si0057.php?__ksinr=11708
Thorsten Author
Der Antrag ist auf Seite 152 der öffentlichen Niederschrift zu finden.
Gehwegparken an der Max-Winkelmann-Straße – Münster zu Fuß
[…] Der Gehweg links und rechts der Max-Winkelmann-Straße ist mit 2,35 Metern gerade ausreichend breit. In regelmäßigen Abständen wird er von Baumscheiben unterbrochen (verschmälert). Zwischen diesen Baumscheiben darf bereits heute nicht auf dem Gehweg geparkt werden, denn in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Zu betonen ist noch, dass weder durch VZ 315-ff (es gibt 32 Varianten) noch durch Parkflächenmarkierungen das Gehwegparken angeordnet ist (und nur nach Anordnung ist es erlaubt!). Hier findet vermutlich die Arbeitsanweisung 2020 der Verkehrsüberwachung Anwendung, die nach unserer Auffassung jedoch Unrecht (willkürlich) ist und noch einer Prüfung durch eine höhere Stelle bedarf. FUSS e.V. Münster hat dazu bereits Stellung bezogen. […]
Thorsten Knölke
Gehwegparken: Muster-Beschwerdebrief an Behörden
https://www.gehwege-frei.de/ak…ster-beschwerdebrief.html
Thorsten Knölke
Bericht in der Münstersche Volkszeitung:
https://mvz-online.chayns.net/Ticker?M=114113601