Das Falschparken auf Gehwegen ist ab dem 9.November kein Kavaliersdelikt mehr: Dann tritt der neue Bußgeldkatalog mit drastisch erhöhten Beträgen in Kraft: einem Minimum von 55 Euro, beim häufigen Behindern von Fußgängern sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Nach Gerichtsurteilen ist es schon Behinderung, wenn der Weg für zwei Personen zu eng ist. Noch teurer wird es, wenn Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil zum Beispiel ihr Kinderwagen nicht mehr durch passt.
Wo geparkte Autos ihnen Schutz- und Verkehrsraum nehmen, dürfen Polizei und Ordnungsämter viel seltener ein Auge zudrücken als bisher. Mit dem neuen Bußgeldkatalog ist verbotenes Parken auf Gehwegen rechtlich ein schwerer Verkehrsverstoß geworden, den die Behörden ahnden müssen.
Zum Gehweg-Parken bestehen bei Autofahrern und auch in Rathäusern teils erhebliche Wissenslücken. Der FUSS e.V. füllt sie jetzt mit einer 50-seitigen Broschüre. Sie stellt dar, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt und wo es verboten ist und was Verstöße kosten. Sie zeigt auch, dass viele Kommunen Teile von Gehwegen zum Parken freigeben, auch wenn sie das gar nicht dürfen. FUSS e.V. erklärt, wie Politik und Verwaltung das Versperren der Gehwege unterbinden können und oft müssen. Und nicht zuletzt zeigt die Broschüre Wege zum legalen Parken.
Die Broschüre „Parken auf Gehwegen“ gibt es zum kostenlosen Download auf http://www.fuss-ev.de/ im Beitrag „Gehwegparken“.
Einen Beitrag zum Thema in mobilogisch gibt es hier, die Broschüre „Parken auf Gehwegen“ hier (Document Format (PDF) (7,6 MB)).
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Ich gehe gern zu Fuß und mag es kommunikativ. Dafür braucht es genügend breite und freie Gehwege. Die sind in Münster leider die Ausnahme. Für gute Gehwege und weitere Verbesserungen für den Fußverkehr setze ich mich bei Münster zu Fuß als Ortsgruppe von FUSS e.V. ein.
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